1. Definitionen - In diesen Geschäftsbedingungen gilt:
"das Unternehmen" bedeutet ORBIT INTERNATIONAL PLC.
"der Käufer" bedeutet sämtliche Unternehmen, Individuen oder deren Vertreter, an die die Bestellbestätigung, der Lieferschein oder die Rechnung des Unternehmens adressiert ist
"die Waren" bedeutet die Produkte (einschließlich jeglicher Teile oder Zubehörteile), Materialien und/oder Dienstleistungen, die vom Unternehmen zu liefern sind.
2. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Das Unternehmen geht vertragliche Verpflichtungen zur Lieferung von Waren nur auf Basis dieser Geschäftsbedingungen ein. Der Käufer akzeptiert, dass diese Geschäftsbedingungen die Beziehungen zwischen ihm und dem Unternehmen unter Ausschluss sämtlicher anderer Bedingungen regelt einschließlich, aber nicht begrenzt auf, schriftliche oder mündliche ausdrückliche oder implizierte Bedingungen oder Garantien, die in etwaigen Dokumenten des Käufers enthalten sind, die bestimmen, dass die eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers Vorrang haben. Abweichungen oder Einschränkungen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaiger sich daraus ergebender Kostenvoranschläge oder Verträge sind nur gültig, wenn diese schriftlich vom obersten Verwaltungsbeamten oder einem Geschäftsführer des Unternehmens vereinbart wurden.
3. Erklärungen
Die Vertragsbedingungen bestehen ausschließlich aus den in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen. Der Käufer kann sich nicht auf etwaige sonstige Erklärungen, Aussagen oder Garantien berufen, es sei denn diese wurden vom Unternehmen eigens schriftlich für den individuellen Käufer bestätigt.
4. Preise
(i) Die in den Preislisten, Katalogen, Broschüren, Werbematerialien oder ähnlichen Veröffentlichungen des Unternehmens enthaltenen Preise dienen lediglich als allgemeine Richtschnur.
(ii) Falls die Kosten der Waren, Verpackung, Beförderung, Lieferung, des Zolls, der Steuer oder sonstiger Gebühren (einschließlich eines Anstiegs aufgrund einer Währungsab- oder -aufwertung) sich zwischen dem Bestelldatum und dem Lieferdatum der Waren erhöhen, dann wird der Preis durch Hinzufügen einer derartigen Erhöhung der Kosten bzw. des Kostenniveaus angepasst, ungeachtet dessen, ob eine derartige Erhöhung vom Unternehmen vorhergesehen werden konnte oder sollte.
(iii) Falls jedoch ausdrücklich schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbart wurde, dass der Vertragspreis einen Festpreis darstellt und keinen Schwankungen durch einen Anstieg oder eine Minderung der in (ii) genannten Kosten oder Niveaus unterliegt, dann stellt ein solcher Festpreis den Vertragspreis dar. Falls die Lieferung der Bestellung oder von Teilen derselben aufgrund eines Gesuchs des Käufers verzögert wird, dann unterliegt der Festpreis bzw. der sich auf die genannte Verzögerung beziehende Teil desselben der in (ii) genannten Abweichung (soweit zutreffend) und wird entsprechend angepasst.
(iv) Es sei denn es wird anders bestimmt, enthalten die Preise keine Mehrwertsteuer, welche zum Versand- und/oder Leistungsdatum für Dienstleistungen berechnet wird.
(v) Falls nach angemessenem Gutdünken des Unternehmens die Bonität des Käufers vor der Lieferung unzureichend ist oder der Käufer einer seiner Verpflichtungen nach diesem oder etwaigen anderen mit dem Unternehmen abgeschlossenen Verträgen nicht nachkommt, dann kann das Unternehmen nach eigenem Gutdünken die Lieferung der Waren verzögern, bis der Käufer diese bezahlt hat oder seinen entsprechenden Verpflichtungen ordentlich nachgekommen ist, oder den Vertrag über die Lieferung der Waren einseitig dem Käufer schriftlich kündigen.
5. Lieferung
(i) Die Lieferung wird vom Unternehmen zu den Geschäftsräumen des Käufers oder einem sonstigen gegenseitig vereinbarten Ort geleistet. Das Warenrisiko geht beim Eingang auf den Räumlichkeiten des Käufers oder Verwahrung im Auftrag des Käufers auf den Käufer über und sollte entsprechend versichert werden.
(ii) Ungeachtet der Liefermethode muss der Käufer die Waren bei Empfang sorgfältig inspizieren und schriftliche Anzeige jeglicher unvollständigen oder überzähliger Lieferung machen, welche beim Unternehmen binnen 3 Tagen nach Wareneingang eingehen muss, und im Fall von bei sorgfältiger Inspektion angemessen festzustellender Mängel muss die schriftliche Anzeige beim Unternehmen binnen 10 Tagen nach Wareneingang eingehen.
(iii) Sollten das Unternehmen und der Käufer eine von der Lieferung durch das Unternehmen abweichende Methode der Übertragung der Waren vereinbaren, dann geht das Warenrisiko zum Zeitpunkt, zu dem das erste der folgenden Ereignisse eintritt, auf den Käufer über:-
(a) Abholdung durch oder im Auftrag des Käufers durch einen unabhängigen Spediteur zum Versand an den Käufer.
(b) 7 Tage nach Mitteilung durch das Unternehmen, dass die Waren zur Abholung oder zum Versand bereit sind.
(c) 7 Tage nach Mitteilung durch das Unternehmen, dass die Waren zur Abholung oder zum Versand bereit sind.
Falls die Waren innerhalb von 7 Tagen nach der in Unterabsatz (iii) (b) genannten Mitteilung des Unternehmens nicht vom Käufer oder in seinem Auftrag durch einen unabhängigen Spediteur zum Versand an den Verkäufer abgeholt wurden, dann kann das Unternehmer dem Käufer seine Absicht mitteilen, dieselben nach Ablauf eines Zeitraums von nicht weniger als 7 Tagen nach dem Datum der Mitteilung zu verkaufen.
(iv) Erteilt der Käufer keine Mitteilung nach oben stehendem Unterabsatz (ii) über eine überzählige Lieferung, dann kann das Unternehmen nach seinem Ermessen entweder die überzähligen Waren wieder in Besitz nehmen oder sie berechnen und muss unverzüglich vom Käufer für die überzähligen Waren zum zur Zeit der Lieferung geltenden Preis bezahlt werden.
(v) Der Käufer bezahlt dem Unternehmen zusätzlich zum Kaufpreis dem Unternehmen tatsächlich entstandene Gebühren in Verbindung mit der Lieferung von Waren von einem Wert unter GBP 300,00 und/oder zur Lieferung nach Nordirland, der Republik Irland oder Exportzielorten. Waren im Wert von GBP 300,00 werden nur frachtfrei geliefert, wenn die Lieferung innerhalb Großbritanniens erfolgt.
6. Bezahlung
Es sei denn es wird ausdrücklich anders schriftlich mit dem Käufer vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, muss die Zahlung für die Waren vollständig in Sterling oder der Währung des Käufers nach Ermessen des Unternehmens ohne Abzüge oder Aufschiebung aufgrund etwaiger Streitigkeiten oder Gegenansprüche spätestens 30 Tage nach dem Datum der Rechnung des Unternehmens für diese Waren erfolgen. Geht die vollständige Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum ein, dann können für den ausstehenden Betrag täglich berechnete Zinsen in Höhe von 2% pro Monat anfallen, ohne dass dies das Recht des Unternehmens auf Zahlungserhalt zum Fälligkeitsdatum beeinträchtigt.
7. Eigentumsrecht an den Waren
(i) Ungeachtet jeglicher vereinbarter Zahlungsbedingungen werden die Waren nicht auf Kredit verkauft oder geliefert, sondern unter der Bedingung, dass das Eigentumsrecht an den Waren beim Unternehmen verbleibt und kein Eigentumsrecht an den Waren, sei es rechtlicher oder recht und billiger Natur vom Unternehmen aus übertragen wird bis die Bezahlung für den vollständigen Preis eingegangen ist, und diese Bedingung stellt eine aufschiebende Bedingung dar und setzt voraus, dass die Waren vom Käufer als Verwahrer verwahrt und derart getrennt gelagert werden, dass sie jederzeit als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können:-
(a) hinsichtlich aller Waren, die diesem Vertrag unterliegen, und
(b) hinsichtlich aller sonstigen Waren, die einem anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer unterliegen.
1. Der Käufer hat jedoch jederzeit nach Warenlieferung und vor der Bezahlung wie vorgenannt das Recht, die Waren weiter zu verkaufen oder mit ihnen auf sonstige Weise während seines normalen Geschäftsverlaufs im Namen des Käufers zu handeln, vorausgesetzt:-
(c) ein derartiger Wiederverkauf oder Handel beinhaltet keinerlei vertragliche oder sonstige Verpflichtung des Unternehmens, und
(d) die Erträge des Wiederverkaufs oder sonstigen Handels werden vom Käufer während des jeweiligen Zeitraums vor der Bezahlung des vollständigen Preises wie oben genannt in einem getrennten Konto als Treuhänder für das Unternehmen verwahrt
(e) der Käufer muss zuverlässige Aufzeichnungen über wiederverkaufte oder anderweitig vom Käufer gehandelte Waren führen und in diese Aufzeichnungen Einzelheiten des Wiederverkaufspreises, der Identität und Anschrift des Käufers und des Datums der Entrichtung des Wiederverkaufspreises, soweit zutreffend, mit aufnehmen.
(ii) Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen in (i) unterliegen alle Waren nach der Lieferung dem Risiko des Käufers und müssen bezahlt werden, selbst wenn sie auf irgendeine Weise zerstört oder beschädigt werden.
(iii) Falls der Käufer die Waren nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt oder eine Ratenzahlung nicht leistet (in welchem Fall das verbleibende Saldo sofort vollständig fällig wird) oder der Käufer den Konkurs anmeldet oder als bankrott (oder vergleichbar) erklärt wird oder er eine Übereinkunft mit seinen Gläubigern eingeht oder der Käufer als Unternehmen liquidiert wird oder den Konkurs anmeldet oder auf sonstige Weise als zahlungsunfähig erklärt wird oder einem Handelsverbot unterliegt, dann muss der Käufer das Unternehmen unverzüglich darüber unterrichten und auf mündliches oder schriftliches Gesuch seitens oder im Auftrag des Unternehmens die Waren an das Unternehmen oder seinen Beauftragten liefern oder liefern lassen.
(iv) IM Fall der Kündigung oder Widerrufung des Vertrags (aus welchem Grund auch immer) ist das Unternehmen hiermit unwiderruflich bevollmächtigt, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten und die Waren und sonstigen Waren im Besitz des Käufers, deren Eigentumsrecht dem Unternehmen zusteht, wieder in Besitz zu nehmen.
(v) Der Käufer hält die Waren frei von jeglicher Lastschrift, Pfändung oder sonstigen Belastung und hält das Unternehmen diesbezüglich schadlos.
8. Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen haftet auf keinen Fall:
(i) für etwaige Folge- oder Sonderverluste oder Schäden oder Ansprüche durch den Käufer einschließlich, ohne Einschränkung, Verzögerung, Rückbehalt, Produktionsverlust, Gewinnverlust, Zeitverlust, Gebühren oder Haftung gegenüber Dritten;
(ii) für etwaige Verluste oder Schäden, die über den Vertragspreis hinausgehen (oder im Fall eines Mangels an einem Teil die Kosten der Herstellung des Teils), und diese Einschränkungen gelten (selbst im Fall des Verstoßes gegen eine wesentliche Rücktrittsbestimmung seitens des Unternehmens) selbst wenn die weitere Vertragsleistung unmöglich wird;
9. Teilweise Erfüllung
Im Fall der teilweisen Erfüllung einer Bestellung hat das Unternehmen das Recht auf leistungsgerechtes Entgelt in Bezug auf alle geleistete Arbeit unbeschadet seiner Rechte, sollte die Nichterfüllung durch den Käufer verursacht werden.
10. Mitteilungen
Es sei denn es wird schriftlich anders bestimmt, erfolgen sämtliche schriftlichen Kommunikationen oder Mitteilungen nach diesem Vertrag durch Versand mittels nicht eingeschriebenem freigemachtem Brief an die aktuelle Anschrift des Unternehmens bzw. die zuletzt bekannte Anschrift des Käufers und gilt zwei Tage nach Postaufgabe als erfolgt.
11. Recht und Auslegung
Der Vertrag unterliegt dem englischen Recht und der Käufer unterstellt sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. Falls eine Bestimmung dieses Vertrags oder ein Teil derselben ungültig oder nicht vollziehbar wird aufgrund jeglicher auf diese anwendbare Rechtsprechung oder gesetzliche Bestimmung, dann ist diese nur in diesem Ausmaß und nicht darüber hinaus ungültig oder nicht vollziehbar.
Sämtliche Bestickung und/oder Siebdruck aufweisende Kleidungsstücke werden nicht zur Erstattung angenommen, sondern werden repariert und kostenlos zurück geschickt.
